Realschule Trostberg - Schulleben & Schulforum

Neueinschreibung für Grundschüler

Altersbegrenzung: Am 30.09.2024 ist das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Bitte füllen Sie den Schulantrag online aus, drucken Sie alle Unterlagen aus und unterschreiben Sie diese.

Alle Unterlagen müssen bis spätestens Freitag, 10.05.2024, 09:00 Uhr auch in Papierform an der Schule sein (Postweg oder Einwurf Briefkasten oder persönliche Abgabe).

 

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Unterlagen aus Schulantrag online bitte einseitig ausdrucken (Erfassungsbogen, Datenschutzerklärung, Wahl Profilgruppe, ...)
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes (Kopie)
  • Übertrittszeugnis der Grundschule (ORIGINAL)
  • Passfoto für den Fahrausweis (nur für Ortsgebiet Palling)
  • Frankierter Rückumschlag (nur bei Probeunterricht)
  • evtl. Sorgerechtsbescheid (Kopie)
  • evtl. LRSt - Bescheinigung (Kopie)

 

Einen ausreichenden Masernschutz setzen wir voraus. Eine Überprüfung erfolgt zu Beginn des Schuljahres 2024/25 im September.

Bitte beachten Sie: Die Klassenbildung erfolgt nicht nach der Wahl der Profilgruppe. Wir sind vielmehr bemüht, die Klassen nach Herkunftsschulen zu bilden.

 

Sollten Sie noch eine eingehendere Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Beratungslehrkräfte gerne zur Verfügung:

Frau Merkel, per E-Mail: christine.merkel@rs-trostberg.de

Herr Schmidt, per E-Mail: thomas.schmidt@rs-trostberg.de

 

RS Flyer 2024 bitte hier runterladen

 

Übertrittsregelungen für den Übertritt aus der 4. Klasse der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule

Die Übertrittsbedingungen sind in § 29 der Volksschulordnung (VSO) geregelt.

Jede Schülerin, jeder Schüler bekommt ohne Antrag ein Übertrittszeugnis (Aushändigung: im Mai). Relevant ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Das darauffolgende Jahreszeugnis kann nicht berücksichtig werden.

 

Durchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und HSU

  • bis 2,66: Der Übertritt ist uneingeschränkt möglich.
  • ab 3,00: Die Teilnahme an einem Probeunterricht ist erforderlich (in den Fächern Deutsch und Mathematik) - bei den Noten 3/4 bzw. 4/3 (oder besser) im Probeunterricht ist dieser bestanden, der Übertritt ist somit möglich. Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht ist dieser zwar formal nicht bestanden. Auf Antrag der Eltern ist dennoch ein Übertritt möglich.

Schüler mit einem Notenschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können auch nach dem Anmeldetermin in die Realschule aufgenommen werden. Hierzu nehmen Sie bitte nach dem Probeunterricht unverzüglich Kontakt mit uns auf und melden Ihr Kind nach.

Schüler mit einem Notenschnitt des Übertrittszeugnisses von 3,00 oder schlechter, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können am Probeunterricht der Realschule zum allgemeinen Nachtermin in den letzten Tagen der Sommerferien teilnehmen.