Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit (Art 74 Abs. 1 Satz1 BayEUG).
Eine gelungene Partnerschaft von Schule und Elternhaus trägt nicht nur entscheidend zu einem guten Schulklima bei, sondern wirkt sich auch positiv auf Unterricht und Erziehung aus. Nur wo Lehrer und Eltern, Verwaltungspersonal und Schulleitung vertrauensvoll miteinander umgehen und gemeinsam Schule gestalten, werden unsere Kinder bestmöglich für das Leben gestärkt. Eine erfolgreiche Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags kann nur in partnerschaftlicher Weise gelingen.
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Eltern und Schulvertreter haben gemeinsam Anregungen für die Elternarbeit an Schule erstellt:
https://isb.bayern.de/download/1694/km_isb_vip_web_einzelseiten.pdf
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https://isb.bayern.de/download/22522/schule_und_familie_band2.pdf
Schule und Familie – Verantwortung gemeinsam wahrnehmen
Rechte und Aufgaben der Eltern und Elternvertretung in der Schule
Eine gelungene Partnerschaft von Schule und Elternhaus trägt entscheidend zum Schulklima und damit auch zum Erfolg von Unterricht und Erziehung in der Schule bei.
Wir, als Staatliche Realschule Trostberg freuen uns auf einen gemeinsamen und erfolgreichen Weg zur mittleren Reife ihres Kindes.
„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.“
Franz Kafka