Realschule Trostberg - Schulleben & Schulforum

Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten

 

Bei einer nicht geringen Zahl von Schülerinnen und Schülern ist der Schulerfolg durch besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beeinträchtigt. Unter einer Lese- und Rechtschreib-Störung / Legasthenie ist eine isolierte Beeinträchtigung beim Lesen und/oder Rechtschreiben zu verstehen. Deshalb sollte bei folgenden Hinweisen frühzeitig überprüft werden, ob bei Ihrem Kind möglicherweise eine Lese- und Rechtschreib-Störung vorliegt. Ihr Kind:

• hatte besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder des Rechtschreibens.
• macht beim Lesen und Rechtschreiben wesentlich mehr Fehler als andere Kinder.
• versagt ohne erkennbare Gründe (so liegt z. B. kein Seh-und/oder Hörfehler, keine hohe psychische Belastung, keine unterdurchschnittliche Intelligenz vor).

Wenn die Schwierigkeiten Ihres Kindes durch äußere Belastungsfaktoren zu erklären sind, weil es z. B. krankheitsbedingt den Unterricht selten besuchen konnte oder es wegen Umzugs der Familie die Schule häufig wechseln musste, besteht Grund zur Annahme, dass die Probleme beim Erlernen bzw. Anwenden des Lesens und Schreibens nur vorübergehend sind und durch Übung und Erfahrung verschwinden.

 

Verfahrensweise bei dem Verdacht auf Legasthenie

Eine Diagnose kann durch unseren Schulpsychologen Herrn BerR Andreas Wimmer, einen Facharzt für Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie oder einen besonders ausgebildeten Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten erfolgen. Ergänzend werden dann für eine schulpsychologische Stellungnahme in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Alle bisher vorliegenden ärztlichen Zeugnisse, Stellungnahmen und Testergebnisse zum Lesen und/oder Rechtschreiben. Die Testergebnisse sollten nach Möglichkeit nicht älter als zwei Jahre sein, Ausnahmen sind möglich.
  • Kopien aller vorliegenden Zeugnisse seit Einschulung des Kindes/Jugendlichen.
  • Vom Kind/Jugendlichen selbst verfasste, abgeschriebene und diktierte Texte (z.B. Hefteinträge, Tafelabschriften, Übungsaufsätze, Übungsdiktate, schriftliche Leistungserhebungen im Fach Deutsch und Englisch).
  • Einschätzungen der unterrichtenden Lehrkräfte in Deutsch und in den Fremdsprachen.

 

Bei entsprechender Diagnose kann/können von den Erziehungsberechtigten Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz beantragt werden. Ein Nachteilsausgleich bezieht sich auf veränderte Prüfungsbedingungen (z.B. Zeitzuschlag), Notenschutz auf eine veränderte Bewertung von Leistungen (z. B. stärkere Gewichtung von mündlichen gegenüber schriftlichen Leistungen in den Fremdsprachen) oder Nicht-Bewertung von Leistungen (z. B. Verzicht auf Bewertung des Vorlesens oder der Rechtschreibung).

Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt. Bei Notenschutz erfolgt eine Zeugnisbemerkung. Bis eine Woche nach Beginn eines neuen Schuljahrs kann von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt werden, dass ein bestehender Notenschutz nicht mehr gewährt werden soll.

Der Antrag wird über Herrn Wimmer bei der Schulleitung eingereicht. Die Schulleitung erstellt den Bescheid auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Maßnahmen.

Ansprechpartner bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sind neben den Lehrkräften der Klasse unser Schulpsychologe Herr BerR Andreas Wimmer und in besonderen Fällen die Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost.